"Die Geschichte lehrt dauernd, aber sie findet keine Schüler"  - Ingeborg Bachmann

29 | 05 | 2023
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Die revolutionäre Bewegung des Jahres 1848 in Österreich beeinflusste das Verfassungsgefüge des Staates nachhaltig. Die Verwaltungsorganisation auf den untersten Ebene wurde durch das mit kaiserlichem Patent vom 17. März 1849 erlassene "Provisorisches Gemeindegesetz" neu geregelt. Das Präambel dieses Gesetz lautete: "Die Grundfeste des freien Staates ist die freie Gemeinde."

Dieses Provisorisches Gemeindegesetz 1849 sah die Einrichtung selbstständiger Ortsgemeinden vor, die aus einer oder mehreren Katastralgemeinden gebildet werden. Den Ortsgemeinden wird neben einem  ihnen vom Staat übertragenen Wirkungsbereich ein weitgehender autonomer Wirkungsbereich (Selbstverwaltung) verliehen. In dem Gesetz ist weiters festgelegt, dass jede Gemeinde als Vertretung ihrer Bewohnerschaft einen Gemeinde-Ausschuss zu wählen hat, welcher wiederum den Gemeinde-Vorstand, bestehend aus einem Bürgermeister und zwei Gemeinderäten, wählt.

Mit dem Landes-Regierungsblatt vom 12. Jänner 1855 über die Territorialeinteilung des Erzherzogtums Österreich unter der Enns wurde die in der Zeit von 1849 bis 1855 durch die Konstituierung von Ortsgemeinden entstandene Gemeindestruktur festgeschrieben. Aus der Beilage [1] zu diesem Landes-Regierungsblatt ist zu entnehmen, dass in dieser Zeit durch den Zusammenschluss der Katastralgemeinden Aigen-Gaunersdorf, Atzelsdorf, Höbersbrunn, Markt-Gaunersdorf, Pellendorf und Wieden-Gaunersdorf sich die Ortsgemeinde Gaunersdorf konstituiert hatte (nach der ursprünglichen aber nicht verwirklichten Planung sollten Erdpreß und Niedersulz zu Gaunersdorf kommen, Atzelsdorf hingegen zu Niederkreuzstetten und Höbersbrunn zu Schrick[2].

Die Ortsgemeinde Gaunersdorf wird als Marktgemeinde bezeichnet,[3] weil das schon im 13. Jahrhundert bestandene und nachher (erstmals 1360 durch Rudolf IV.) mehrfach bestätigte und erweiterte Marktrecht der nunmehrigen Katastralgemeinde Markt-Gaunersdorf beim Zusammenschluss in die neue Ortsgemeinde Gaunersdorf eingebracht worden ist.

Der erste Bürgermeinster der neuen Orts(Markt)gemeinde Gaunersdorf war der Bauer Johann Kainz (1850 - 1851; vorher Marktrichter in Markt Gaunersdorf 1843 - 1849)[4].

Die rechtliche Entwicklung des österreichischen Gemeindewesens fand dann mit dem Reichsgemeindengesetz 1862 ihren Abschluss. Die darauf basierende Gemeindeordnung für Niederösterreich 1864 räumte den Ortsgemeinden mit Zustimmung des Landtages auch die Möglichkeit der Trennung ein, wenn die Trennungswilligen in der Lage waren, die vom Staat den Ortsgemeinden übertragenen Aufgaben allein zu erfüllen.

Von dieser Möglichkeit machten alle sechs Katastralgemeinden Gebrauch und ersuchten den Landesauschuss, die Ortsgemeinde Gaunersadorf aufzulösen und jeder der sechs Katastralgemeinden den Status einer eigenen Ortsgemeinde zuzuerkennen. Diese Ansuchen wurden vom Landesauschuss im Einvernehmen mit der Statthalterei im Jahr 1864 abgewiesen.[5]

1871 wurden Atzelsdorf, Höbersbrunn und Pellendorf von der Ortsgemeinde getrennt und jede als selbstständige Ortsgemeinde konstituiert (LGBl. 1871 Nr.8).

Die drei verbleibenden Katastralgemeinden Mart-, Wieden,- und Aigen-Gaunersdorf vereinigten mit 1. Jänner 1901 auch ihr Vermögen (Allerhöchste Entschliessung vom 9. August 1900, Note der Statthalterei vom 27. August 1900, Z 75 864; Protokoll der öffentlichen Ausschusssitzung der Marktgemeinde Gaunersdorf vom 13. September 1900; Kundmachung des Bürgermeisters der Marktgemeinde Gaunersdorf, deren Wortlaut in der Schulchronik von Gaunersdorf wiedergegeben ist[6])[7].

Durch die Vermögensvereinigung verloren Markt-, Wieden- und Aigen-Gaunersdorf ihren Statut als selbständige Katastralgemeinden und sind in der Ortsmeinde Gaunersdorf aufgegangen.

1917 Namensänderung

Das kk Ministerium des Inneren hat mit dem Erlasse vom 11. Juni 1917, Z 20 558, im Einvernehmen mit den Ministerien der Justiz und der Finanzen die erbetene Abänderung des Namens der Marktgemeinde "Gaunersdorf" im politischen Bezirke Mistelbach in Nieder-Österreich in "Gaweinstal" bewilligt (Kundmachung im Landesgesetz- und Verordnungsblatt für das Erzherzogtum Österreich unter der Enns, 4 XII Stück, Nr. 101).

1964 beschloss der NÖ Landtag, den freiwilligen Zusammenschluss von Gemeinden besonders zu fördern, weil sich die Aufgaben der Gemeinden grundlegend gewandelt hatten. Lag noch bis in die 1959er-Jahre das Hauptgewicht der Gemeindetätigkeit im behördlichen Bereich (Vollzug von Gesetzen), so traten nun immer mehr Dienstleistungsaufgaben und die Verbesserung der Infrastruktur in den Vordergrund. Alle diese Aufgaben konnten nur leistungsfähige Gemeinden bewältigen. Mit der neuen NÖ Gemeindeordnung 1965 wurde die Möglichkeit zur freiwilligen Gemeindezusammenlegung geschaffen.

In der Folge kam es in der Marktgemeinde Gaweinstal zu zwei freiwilligen Zusammenschlüssen:

1) Im Jahr 1965 vereinigten sich die Marktgemeinde Gaweinstal und die Ortsgemeinde Atzelsdorf zur Marktgemeinde Gaweinstal.

2) Im Jahr 1971 wird die Gemeinde Martinsdorf aus dem Bezirk Gänserndorf ausgegliedert und vereinigt sich mit der Marktgemeinde Gaweinstal.

Nach diesem freiwilligen Zusammenschlüssen wurden mit 1. Jänner 1972 auf Grund des NÖ Kommunalstrukturverbesserungsgesetzes auch noch die Katastralgemeinden Höbersbrunn, Pellendorf und Schrick mit der Marktgemeinde Gaweinstal vereiningt.

Die so entstandene Marktgemeinde Gaweinstal besteht nun aus sechs Katastralgemeinden mit einem Gebiet von 52 km2 und mehr als 4.000 Einwohnern (inkl. Zweitwohnsitzer). Sie ist damit nach den vier Stadtgemeinden Mistelbach, Laa, Poysdorf un Wolkersdorf die größte Gemeinde im politischen Bezirk Mistelbach.

 

Dieser Artikel wurde von der Ortschronistin von Gaweinstal Fr. Elfried Popp verfasst und ist in "Heimat im Weinland", dem Beiblatt zum Amtsblatt der BH Mistelbach, Ausgabe 2009/2 erschienen.

Literatur:

Marian Günter, "Quellen zur Entstehung der selbständigen Ortsgemeinden" in, Handbuch für Heimat- und Familienforschung, NÖ Landesarchiv, St.Pölten 2008, S 132 ff

Spreitzer Hans, "Gaweinstal, Aus der Vergangenheit des ersten Weinviertler Kreisvororts". Sonderdruck aus "Heimat im Weinland", Heimatkundliches Beiblatt zum Amtsblatt der BH Mistelbach, 1967

Starzer Albert, Die Konstituierung der Ortsgemeinden Niederösterreichs (Wien 1904).

[1] Beilage Nr. 2 zum I. Stück der zweiten Abteilung
[2] Spreitzer, aao, S.4
[3] Ehrenbürgerbuch der Marktgemeinde Gaunersdorf: "Die Gemeindevertretung der Marktgemeinde Gaunersdorf hat in ihrer Sitzung am 26. August 1877 den hochwürdigen Herrn Pater..." In den in Gaweinstal ab 1898 vorhandenen Protokollen über öffentliche Ausschusssitzungen bezeichnet sich die Ortsgemeinde als "Marktgemeinde" ("Öffentliche Ausschusssitzung der Marktgemeinde Gaunersdorf").
[4] Spreitzer, aaO, S 16.
[5] Starzer, aaO S 240.
[6] "Kundmachung".
Seine ku.k. apostolische Majestät hat mit allerhöchster Entscheidung vom 9. August 1900 dem vom Landtage des Erzhergzogtums unter der Enss beschlossen Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Vereinigung des Vermögens der Ortsgemeinde Gaunersdorf die allerhöchste Sanction zu ertheilen geruht.
Demnach wird ab 1. Jänner 1901 die Verwaltung der drei Catatralgemeinden einheitlich geführt.
Gaunersdorf, am 24. September 1900.
Der Bürgermeister: Iganz Withalm."
[7] Unrichtig daher Eduard Lehrl im Merkh´schen "Gedenkbuch des Marktes Gaunersdorf", sowie offensichtlich diesem folgend Spreitzer aaO, S 4, und viele andere, die die Vermögenszusammenführung ohne konkrete Quellenangabe im Jahre 1904 ansetzen.

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