Anno 1529
Durchstrich unser liebes Österreich eine erschreckliche Krankheit die sogenannte Schweißsucht, die aller Orten die
betrübtesten Spuren mit Hinterlassung vieler taudend Toten elendiglichen Opfern wüthete:
Das Übel war desto schrecklicher weil ein Mensch in einem Tage gesund, krank und tot war.
(:Ist vermutlich eine bösartige Cholera gewesen:)
Auch hatte in demselben Jahre unser Wien ein Hartes auszustehen von Salimanno dem groß türkischen Sultan
welcher mit einer Armee bis dreihundert tausend Mann stark in Österreich einfiel, das Land auf viele Meilen weges jämmerlich versengte.
Gaunersdorf hatte aber das Glück, daß in der Waldung auf der Hochleiten durch währenden türkischen Einfall und Belagerung der Stadt Wien einige tausend
Mann k.k. Truppen standen und den Feind abhielten Gaunersdorf zu verwüsten.
Da sah man fast täglich gefangene Türken die ins Gefängnis zu Gaunersdorf gelegt
viele andere aber weiter als Kriegsgefangene abgeführt und aufbewahrt wurden.
Anno 1549
hat König Ferdinand I. dem Markte Gaunersdorf ihre hergebrachten Freiheiten bestätigt und dazu mit einem neuen Jahrmarkt auf St. Georgitag
beschenkt und mit landesfürstlicher Macht auf ewig festgesetzt und bestätiget.
Wir, Ferdinand der I.
von Gottes Gnaden, römischer König zu allen Zeiten, Mehrer des Reiches in Germanien, zu Ungarn, Böhmen, Dalmatien und Slavonien etz. etz. königl. Infant zu Hispanien,
Erzherzog zu Österreich, Herzog zu Burgund, Steier, Kärnten, Krain und Würtemberg etz. Graf zu Tirol etz. bekennen öffentlich mit diesem Brief und tuen kund allmäniglich
als unsere Getreuen, Richter, Geschwornen und Gemeind unseres Marktes Gaunersdorf, in Untertänigkeit zu erkennen geben, wie weiland ihre Voreltern und sie von
weiland unseren Vorfahren Königen und regierenden Erzherzogen zu Österreich mit Jahrmarktfreiheiten allwegen an unser lieben Frauen Schickungstag und fürstlichen
Freiheiten gnädiglich versehen und begabt worden, welche Freiheiten sie auch übrigen Volkes Übung und Gebrauch seien und uns darauf ferner in Untertänigkeitangesucht
und gebeten, dass wirihnen zu des Mehreren ihren Aufnehmen und Erholung ihrer zeitlichen Nahrung die Gnade tun, und sie noch mit einem Jahrmarkt versehen wollten,-
das wir gnädiglich angesehen, solche ihre untertänig, demütig viele und demnach und vonsondern Gnaden wegen, ernannten Richter, Geschwornen und Gemeind des
Marktes Gaunersdorf, zu vorigen ihren Jahrmarkt, noch einen Jahrmarkt alle Jahre, jährlich auf St. Georgentag mit landesfürstlichen Freiheiten, acht Tage davor und acht Tage
darnach zu halten, gnädig gegönnt und bewilliget haben; tuen das auch als regierender Herr und Landesfürst hiemit wissentlich und in Kraft dieses Briefes, also daß sich ermelde
Untertanen unsres Marktes Gaunersdorf zu bemelten ihren Jahrmarkt auf unser lieben Frauen Schickungstag alle Jahr, jährlich noch einen Jahrmarkt auf St. Georgentag halten,
auch sie und alle die ihrigen, so solchen Jahrmarkt mit ihren Kaufmannschaften, Waren und Hantierungen oder in anderer weg besuchen, sicherlich dazu und davonziehen, frei feillen,
kaufen und verkaufen und somit all und jeglich gerad Freiheit, Vorteil, Recht, Freiung, Friede und Geleit, Schirm, Gerechtikeit und gute Gewohnheit haben, sich derselben freuen, geniessen
und gebrauchen sollen und mögen in Massen sich anderer unseres Marktes so mit dergleichen Jahrmarktsfreiheiten versehen und befreit sein, auch die, so die selben Jahrmärkt besuchen,
sich von Recht oder Gewohnheit wegen freuen und gebrauchen von allermäniglich unverhindert, und gebieten darauf allen den und jeglichen unseren geistlichen und weltlichen Prälaten,
Grafen, freien Herren, Rittern, Knechten, Landhauptleuten, Landmarschall-Hauptleuten, Vizedom-Vögten, Verwesern, Amtleuten, Bürgermeistern, Richtern, Räten, Bürgern, Gemeinden und
sonst allen anderen unseren Untertanen und Getreuen in was weder Stand oder Wesen dieses ernstlich und festiglich mit diesem Brief und wollen, daß sie obgenannte Richter, Geschworene
und Gemeinde zu Gaunersdorf auch alle, die so solchen Jahrmarkt obgehörtermassen besuchen, bei dieser unsrer Verleihung des Jahrmarktes, Gnaden und Freiheiten bleiben lassen, sie
darwider mit dringen noch beschweren, noch das jemand anderen zu tun gestatten in keiner Weise als lieb einem jeden sei, unsere schwere Ungnade und Strafe zu vermeiden, das meinen wir ernstiglich.
Mit Urkund dieses Briefes, besiegelt mit unserem königlichen anhangenden Siegel, der gegeben ist auf unsrem königlichen Schloss Prag, den fünften Tag des Monats März nach Christi unseres lieben Herrn und Seligmachers Geburt fünfzehnhundert und im neun und vierzigsten unseres Reiches, des römischen im neunzehnten und der andern aller im dreiundzwanzigsten Jahre.
Ferdinand m.p.
(Das Original ist in der Bürgerlade aufbewahrt ganz gleichlautend)
Anno 1554
Nachstehende Grabschrift ist im Presbiterium in der Pfarrkirche ob den Ratsherrnstühlen an der rechten Seite zu lesen und betrifft der allgemeinen Sage
nach einen lutherischen Pfarrer, im Stift Schotten in Wien ist von diesem Pastor ein ausführlicher Bericht und alles zu lesen, was das Luthertum in Gaunersdorf
für einen Anfang, Fortgang und endlich für ein Ende genommen hat.
+ + +
HICSACETEXIMIAFRATERRIETATEIOHANESQUI
GAUNERSDORFFESESSEDVLPAVITOVESPRAEFVIVTILITERC.VCTISPROESSLABORASSPIRITVSASTRACOLITHANCPVTRECORPAHVMV.
Herr Hans Hoppetizl, genannt, ein PfarrHerR zu Gaunersdorf,
wohlbekannt ein frommer, milder und gottesfürchtiger Mann,
der jedermann viel Guts hat getan, ist entschlafen in Gott
fürwahr, nach Christi Geburt 1554. Jahr, den 14. Dezemberis, dem
Gott Gnadt, der verzeih uns all unsER Missetat.